Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Mit heutigem Datum haben wir eine Schulmail erhalten, in der mitgeteilt wurde, dass die beiden Tage (21. und 22.12.2020)  vor den Weihnachtsferien entfallen.

Die Schulmail in gekürzter Form können Sie hier lesen. Darunter stelle ich einen Link ein, dem Sie die ganze Schulmail entnehmen können.

 

Die Coronapandemie beeinträchtigt unseren Lebensalltag weiter stark. Deshalb kommt es darauf an, Kontakte zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu leisten in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Notbetreuung

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Wir bitten die Eltern, die Anträge spätestens bis zum 15.12.2020 zu stellen, um uns Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

 

Der Link zur kompletten Schulmail:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/23112020-informationen-zum-angepassten

 

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Salmen, Schulleiterin