Ab dem 26.10.2020 gilt ein neuer Busfahrplan. Wir bitten um Beachtung.
Rundschreiben SZ Sindorf 2020-10-26 Abfahrten Schulzentrum Sindorf ab 2020-10-26
Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr
Für den Infektionsschutz im Schülerverkehr des ÖPNV und auch im Schülerspezialverkehr ist die Coronaschutzverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der geltenden Fassung einschlägig. Sie verlangt bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen verpflichtend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Das Einhalten eines Mindestabstandes ist während der Beförderung nicht verpflichtend.
Die Coronaschutzverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. Allen betroffenen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, das Attest (die Dokumentation der medizinischen Gründe) ständig mit sich zu führen, um bei Bedarf für eine schnelle Klärung sorgen zu können.